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Fast immer wird durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ein Verwalter bestimmt, der sich um alle allgemeinen Aufgaben kümmert. Dazu gehören die Aufstellung eines Wirtschaftsplans, die Überwachung und/oder Durchführung von Renovierungen, Reparaturen und Gartenarbeiten. Auch die Abrechnung der entstehenden Kosten erfolgt regelmäßig durch den Verwalter.
Für Mieter und Vermieter ist es wichtig, dass sie sich auf die Leistungen der Hausverwaltung verlassen können. So wird sichergestellt, dass es möglichst wenige Unstimmigkeiten gibt und die Vermietung Ihrer Immobilie ein echter Erfolg wird. Darüber hinaus musst du dich nicht um eine permanente Rufbereitschaft für die Mieter kümmern.
Viele Aufgaben einer Hausverwaltung erfordert die Präsenz des Verwalters. Beispielsweise muss dieser die Erforderlichkeit und Durchführung von Instandhaltungsarbeiten überwachen. Daher ist es von Vorteil, dass die Verwaltersuche von Ageras auf ein bundesweites Netzwerk von Anbietern zurückgreifen kann, um dir Angebote von Hausverwaltungen in deiner Region zu unterbreiten.
Immobilien erzeugen einen relativ hohen Verwaltungsaufwand. Während dieser von einigen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) selbst übernommen wird, lagern andere diesen Aufwand an eine professionelle Hausverwaltung aus. Dies empfiehlt sich aufgrund der gesetzlichen Verwalterpflicht und den Komplexitäten des WEG-Rechts.
Nach dessen Bestellung übernimmt die Hausverwaltung die Organisation einer Immobilie sowohl als kaufmännische als auch als technische Verwaltungsinstanz. Anders als häufig wahrgenommen, übernehmen Hausverwalter nicht die Aufgaben eines Hausmeisters, sondern vielmehr dessen Überwachung.
Die Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt, ob die Verwaltung von einer Hausverwaltung übernommen werden soll.
In der Regel wird in den Wohneinheiten pro Einheit und Monat abgerechnet. Folgende Faktoren spielen bei der Preisgestaltung eines Hausverwalters eine Rolle: Anzahl der Wohn- und Gewerbeeinheiten, die Verteilung der Wohn- und Gewerbeeinheiten, die Gewerbeart, die Entfernung des Verwalters zum Verwaltungsobjekt oder ein besonders erkennbarer Mehr- oder Minderaufwand.
Für die Vergütung der Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter durch Steuerberater findet die Steuerberatervergütungsverordnung keine Anwendung. Insoweit gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB. Was als übliche Vergütung einer Verwaltertätigkeit anzusehen ist, wird jedoch unterschiedlich gesehen.
Als Anhaltspunkt kann auch die Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (2. Berechnungsverordnung) dienen. Nach dieser werden die ansetzbaren Verwaltungskosten je Wohnung bzw. bei Eigenheimen, Kaufeigentum und Kleinsiedlungen je Wohngebäude, aber auch je Garage begrenzt. Hiernach dürfen für die Verwaltung von Wohnungen 230,00 € bzw. 275,00 € pro Wohnung und Jahr und für die Verwaltung von Garagen 30,00 € pro Garage und Jahr jeweils zuzüglich Umsatzsteuer berechnet werden.
Die Annahme von Vorteilen jeder Art, insbesondere die Entgegennahme von Provisionen, ist gemäß § 9 StBerG berufswidrig und daher unzulässig.
Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollte die Höhe der Vergütung schriftlich im Verwaltervertrag festgelegt werden.
Es gibt viele Situationen, in denen es sich lohnt, darüber nachzudenken, welche Vorteile dir eine professionelle Immobilienverwaltung bringen kann. Dazu gehört zum Beispiel, dass du bei Erwerb einer Eigentumswohnung Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wirst. Diese hat in der Regel zunächst als Gruppe die Aufgabe, alle wichtigen allgemeinen Aufgaben einer WEG-Verwaltung zu erfüllen. Da dies auf Dauer aufwändig und ineffizient ist, bestellt man üblicherweise einen Verwalter aus der WEG oder beauftragt einen externen Dienstleister mit der WEG-Verwaltung. Dies bietet den Vorteil, dass dieser wirtschaftlich unabhängig handelt und daher als neutraler Verwalter agieren kann. So werden Streitigkeiten vorgebeugt und ein harmonisches Nachbarschaftsverhältnis gefördert.
Doch nicht nur Immobilieneigentümer, die ihre Eigentumswohnung selbst nutzen, profitieren von einer Hausverwaltung durch Profis. Auch für alle, die ihre Immobilie gern vermieten möchten, kann eine Hausverwaltung einige Vorteile bieten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Mietobjekt in einer anderen Stadt liegt und sie nicht in der Nähe wohnen. Dann kann es bei Mietanfragen schwierig werden, diese in einer angemessenen Zeit zu beantworten. Du musst dich auch nicht um eine Vertretung für deinen Urlaub kümmern und musst auch nicht rund um die Uhr telefonisch erreichbar sein. Weil die Nebenkostenabrechnung für deine Mieter in Übereinstimmung mit den Gesetzen erstellt wird, gibt es weniger Rückfragen und Ärger.
Welche Aufgaben zum Tätigkeitsfeld der Hausverwaltung gehören, haben wir hier noch einmal für dich zusammengefasst:
Der Verwalter sollte sich unbedingt stets über die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung informieren sowie an bestimmten Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Dazu gehört, dass er die Eigentümer als juristische Person gegenüber Dritten vertritt. Es wird deutlich, dass der Verwalter besonders auch für diesen Aufgabenbereich sehr viel Zeit in Anspruch nehmen muss.
Hierzu gehören Instandhaltungsarbeiten, die regelmäßige Beobachtung sowie Kontrolle der verwalteten Objekte und auch die Beurteilung des Bauzustandes. Zudem ist die Hausverwaltung in diesem Bereich zuständig für den Betrieb und die Kontrolle von Einrichtungen, wie dem Aufzug o.ä.
Dieses Aufgabenfeld umfasst die wirtschaftliche Betreuung des Objektes gegenüber Eigentümern und Mietern. Des Weiteren sind die Verwalter verantwortlich für die Buchhaltung, die Kontenführung, dem Berichtswesen, die Führung der Rechnungsbücher sowie für die ordnungsgemäße Aktenführung (Betriebskostenabrechnung, Jahresabrechnung etc.). Außerdem müssen sie regelmäßig den Mietspiegel kontrollieren und eventuell entsprechende Anpassungen vornehmen und jeweils für ein Kalenderjahr muss ein sogenannter Wirtschaftsplan ausgestellt werden.
Eine WEG-Hausverwaltung hat wichtige Aufgaben zu erfüllen, sodass es besonders wichtig ist, dieser vertrauen zu können. Wir empfehlen dir daher, deinen Vertragspartner aus dem geeigneten Postleitzahlenbereich persönlich kennenzulernen. Darüber hinaus kann eine Hausverwaltung aus der Nähe die übertragenen Aufgaben leichter erfüllen. Unsere unabhängige Suche nach transparenten Angeboten erlaubt es dir, bundesweit eine passende Hausverwaltung zu finden.
Finde mit Ageras eine Hausverwaltung in deiner Nähe und beginne die Zusammenarbeit mit jemandem, der leicht zu erreichen ist oder dich unterstützen kann, wenn es nötig ist. Eine Hausverwaltung mit Ortskenntnis hat viele Vorteile, und bei Ageras haben wir Hausverwaltungen in unserem Verzeichnis, die sich in den meisten Gebieten Deutschlands gut auskennen.
Deine Immobilie wird bereits verwaltet, aber du bist dir nicht sicher, ob die Dienstleistungen den professionellen Standards entsprechen oder ob du dafür zu viel zahlst?
Solltest du mit der Hausverwaltung, die du beauftragt hast, nicht mehr zufrieden sein, ist es natürlich möglich, diese zu wechseln. Dafür musst du nicht nur einen alternativen Vertragspartner finden, sondern auch deine bisherige Hausverwaltung kündigen. Solltest du der alleinige Auftraggeber sein, ist dies vergleichsweise schnell erledigt. Handelt es sich jedoch um einen Auftrag einer Wohnungseigentümergemeinschaft, so muss sich die Mehrheit der betroffenen Eigentümer (bzw. der entsprechenden Nutzwertanteile) für eine solche Kündigung aussprechen, damit diese überhaupt wirksam werden kann. Dies gilt jedoch nicht, wenn du aufgrund von groben Pflichtverletzungen des Verwalters einen entsprechenden Gerichtsbeschluss gegen den Verwalter und die anderen Miteigentümer erwirken kannst.
Darüber hinaus gilt zu beachten, dass die meisten Verträge mit Hausverwaltungen eine Kündigungsfrist von drei Monaten beinhalten. Weil es in den meisten Fällen zu empfehlen ist, bis zum Ende des Abrechnungszeitraums einen Wechsel anzustreben, solltest du deinem bisherigen Vertragspartner bis Ende September wirksam gekündigt haben. In der Regel verläuft die Übergabe an eine neue Hausverwaltung problemlos, da dein bisheriger Verwalter gesetzlich dazu verpflichtet ist, alle notwendigen Unterlagen an deinen neuen Vertragspartner weiterzugeben. Wir von Ageras helfen dir dabei, die Angebote und Leistungen unterschiedlicher Hausverwalter transparent und objektiv miteinander vergleichen zu können.
Wenn du die gesuchte Dienstleistung nicht gefunden hast, hast du auch die Möglichkeit, professionelle Hilfe für diese Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.