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Der Jahresabschluss stellt den rechnerischen Abschluss der Buchführung des jeweiligen kaufmännischen Geschäftsjahres dar. Hierbei wird dargestellt, wie die finanzielle Situation des Unternehmens aussieht, wie das Betriebsvermögen zusammengesetzt ist und ob das Geschäftsjahr für das Unternehmen als erfolgreich beschrieben werden kann. Ohne Jahresabschluss ist eine Rechnungslegung über das abgelaufene Jahr nicht möglich.
Für Kleinunternehmer genügt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung für den Jahresabschluss.
Als Faustregel gilt, dass die Frist, die im Zusammenhang mit der Erstellung eines Jahresabschlusses eingehalten werden muss, der Frist der Abgabe der Steuererklärung entspricht. Als Stichtag für die Angaben zum abgelaufenen Jahr gilt hier jeweils der 31. Juli des jeweils aktuellen Jahres.
Hierbei ist es jedoch auch möglich, eine Fristverlängerung zu beantragen und sich so ein wenig mehr Zeit einzuräumen. Diese gilt übrigens auch dann, wenn die entsprechenden Erklärungen durch einen Steuerberater erstellt werden.
Zusätzlich ist jede Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) ist laut § 325 HGB (Handelsgesetzbuch) dazu verpflichtet, innerhalb von spätestens zwölf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Durch die Offenlegung des Jahresabschlusses können die Stakeholder des Unternehmens (z. B. Geschäftspartner und Anteilseigner) einen Einblick in dessen wirtschaftliche Lage erhalten. Alle relevanten Daten, beispielsweise Umsatz, Gewinn und Prognose, dienen zur Orientierung über die weitere Entwicklung.
Ein Jahresabschluss hat je nach Unternehmensform mehrere Bestandteile. Wenn du einen Jahresabschluss erstellen lassen willst, umfasst dies eine Reihe von Tätigkeiten, welche dafür ausgeführt werden müssen.
Bei Kleingewerbetreibenden und Kleinunternehmern wird eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als vereinfachte Form der Gewinn-und-Verlustrechnung als Jahresabschluss durchgeführt. Größere Unternehmen müssen hingegen eine Bilanz erstellen.
Laut § 242 HGB besteht ein handelsrechtlicher Jahresabschluss aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung (GUV).
Der Jahresabschluss muss klar und übersichtlich strukturiert sein und damit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) - bzw. den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung entsprechen. Nach §325 des Handelsgesetzbuchs müssen Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss im Handelsregister und im Bundesanzeiger veröffentlichen. Dabei muss die Offenlegung von einem gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaft in deutscher Sprache erfolgen. Sollte eine Kapitalgesellschaft dieser Pflicht nicht rechtzeitig nachkommen, dann droht ein Verfahren des Bundesamtes für Justiz.
Im Allgemeinen sind Kaufleute, aber auch andere Unternehmen dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen, welcher der externen Rechnungslegung zuzuordnen ist. Diese Regelung trifft sowohl Kapitalgesellschaften (wie GmbH und AG) als auch Personengesellschaften (wie OHG und KG) zu.
Der Jahresabschluss wird anhand der Zahlen aus der Buchhaltung von einem Dienstleister (meist einem Steuerberater) oder innerhalb des Unternehmens erstellt. Alle Unternehmen, welche zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen das entsprechende Geschäftsjahr mit einem Jahresabschluss abschließen. Kenngrößen sind dabei die Anzahl der Arbeitnehmer, die Umsatzerlöse und die Bilanzsumme.
Durch einen Eintrag im Handelsregister ist die Erfüllung der Vorgaben des Handelsgesetzbuchs erforderlich. Dazu gehört unter anderem die Erstellung einer Bilanz, sobald ein gewisser Jahresumsatz überschritten wird. Zum Teil besteht zudem die Verpflichtung, die erstellte Bilanz- und Gewinn-und-Verlustrechnung im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Auch Freiberufler können von den Vereinfachungen von Kleinunternehmen profitieren. Sie sind nicht im Handelsregister eingetragen und führen ihre Firma stets allein. Ein Jahresabschluss in Form einer EÜR ist ab einem Jahresumsatz von 17.500 € erforderlich.
Ein Jahresabschluss kann für dein Unternehmen zur Vorlage bei Banken notwendig sein. Anhand der dort enthaltenen Kennzahlen zur finanziellen Lage des Unternehmens werden beispielsweise Kreditentscheidungen getroffen bzw. vorbereitet. Ähnliches kann für die Verhandlungen mit Investoren oder beim Verkauf deiner Firma gelten.
Bei der Erstellung eines Jahresabschlusses spielt das Vertrauen eine entscheidende Rolle. Nur, wenn du dich auf deinen Vertragspartner wirklich verlassen kannst, wirst du die notwendige Offenheit an den Tag legen und von einer optimalen Beratung profitieren. Aus diesem Grunde versuchen wir für dich bevorzugt, Kontakte zu Beratern aus deiner Region bzw. in der Nähe deiner Postleitzahl herzustellen, damit du diese auf Wunsch auch persönlich aufsuchen kannst.
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