Stelle zunächst sicher, dass der Käufer deiner Dienstleitung eine registrierte Umsatzsteuer besitzt und diese auch unter deinen Kundendaten abgespeichert ist.
Auf der Rechnung müssen beide USt-IdNr. - die des Verkäufers und die des Käufers – stehen. Du kannst ganz einfach über den Online Service der Europäischen Kommission überprüfen, ob dein Käufer eine registrierte Umsatzsteuer besitzt. Deine eigene USt-IdNr. kannst du unter Mein Konto Unternehmensinformationen einfügen.
Beachte:
Anders als bei EU-Mitgliedsstaaten gibt es bei Drittländern keine einheitliche Rechtsgrundlage, wie die Umsatzsteuer im Ausland behandelt wird. Teilweise wird auch das für den europäischen Wirtschaftsraum eingeführte Reverse-Charge-Verfahren angewandt, wie z.B. in der Schweiz. Deshalb ist es wichtig, dass du dich zuerst immer über die steuerrechtliche Behandlung der jeweiligen Leistung im Drittland erkundigst (z.B. bei den Auslandshandelskammern). Diese können nämlich von Land zu Land von Grund auf verschieden sein.
Rechnungen die an ein Unternehmen in einem Drittland ausgestellt werden, orientieren sich an den formellen Regelungen des jeweiligen Landes. Es gibt keine verpflichtenden Sonderangaben. Dennoch empfehlen wir den Zusatz „Nicht im Inland steuerbare Leistung“ in die Rechnung einzufügen, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
Vergiss nicht, die Leistungen in der Umsatzsteuervoranmeldung separat anzuführen. Jedoch ist hier keine zusammenfassende Meldung (wie beim Reverse-Charge-Verfahren) nötig.
Erstelle eine Rechnung für außerhalb der EU:
Zervant entfernt automatisch die Umsatzsteuer von deiner Rechnung. Denke daran den Zusatz "nicht im Inland steuerbare Leistung" in die Fußzeile der Rechnung hinzuzufügen.
Achtung! Solltest du eine andere Währung auswählen und anschließend ein Produkt oder eine Dienstleistung aus der Datenbank deiner Rechnung hinzufügen, musst du den Preis der neuen Währung manuell berechnen.